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   OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2021 - 5 LA 187/20   

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OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2021 - 5 LA 187/20 (https://dejure.org/2021,20017)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.06.2021 - 5 LA 187/20 (https://dejure.org/2021,20017)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Juni 2021 - 5 LA 187/20 (https://dejure.org/2021,20017)
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  • EuGH, 25.01.1979 - 98/78

    Racke / Hauptzollamt Mainz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2021 - 5 LA 187/20
    Dies kann allerdings ausnahmsweise dann anders sein, wenn ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel es verlangt und das berechtigte Vertrauen der Betroffenen gebührend beachtet ist oder wenn aus Wortlaut, Zweck oder Aufbau der betreffenden Vorschriften eindeutig hervorgeht, dass ihnen eine solche Wirkung beizumessen ist (EuGH, Urteil vom 25. Januar 1979, C-98/78, juris Rn. 20; Urteil vom 30. April 2019, C-611/17, juris Rn. 106).
  • EuGH, 04.07.1973 - 1/73

    Westzucker GmbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Zucker

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2021 - 5 LA 187/20
    Eine neue Vorschrift gilt im Gegenteil grundsätzlich unmittelbar für die zukünftigen Auswirkungen einer Situation, die unter der Geltung der alten Vorschrift entstanden ist (EuGH, Urteil vom 4. Juli 1973, C-1/73, juris Rn. 5; Urteil vom 10. Juli 1986, C-270/84, juris Rn. 31).
  • EuGH, 20.09.1988 - 203/86

    Spanien / Rat

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2021 - 5 LA 187/20
    Der Anwendungsbereich des Grundsatzes des Vertrauensschutzes darf nicht so weit ausgedehnt werden, dass die Anwendung einer neuen Regelung auf die künftigen Folgen von Sachverhalten schlechthin ausgeschlossen ist, die unter der Geltung der früheren Regelung entstanden sind, und zwar insbesondere in einem Bereich wie den gemeinsamen Marktorganisationen, deren Ziel gerade eine ständige Anpassung erfordert, um den Veränderungen der Wirtschaftslage in den verschiedenen Agrarsektoren Rechnung zu tragen (EuGH, Urteil vom 14. Januar 1987, C-278/84, juris Rn. 36; Urteil vom 20. September 1988, C-203/86, juris Rn. 19).
  • EuGH, 30.04.2019 - C-611/17

    Italien/ Rat (Quota de pêche de l'espadon méditerranéen) - Nichtigkeitsklage -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2021 - 5 LA 187/20
    Dies kann allerdings ausnahmsweise dann anders sein, wenn ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel es verlangt und das berechtigte Vertrauen der Betroffenen gebührend beachtet ist oder wenn aus Wortlaut, Zweck oder Aufbau der betreffenden Vorschriften eindeutig hervorgeht, dass ihnen eine solche Wirkung beizumessen ist (EuGH, Urteil vom 25. Januar 1979, C-98/78, juris Rn. 20; Urteil vom 30. April 2019, C-611/17, juris Rn. 106).
  • EuGH, 14.01.1987 - 278/84

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2021 - 5 LA 187/20
    Der Anwendungsbereich des Grundsatzes des Vertrauensschutzes darf nicht so weit ausgedehnt werden, dass die Anwendung einer neuen Regelung auf die künftigen Folgen von Sachverhalten schlechthin ausgeschlossen ist, die unter der Geltung der früheren Regelung entstanden sind, und zwar insbesondere in einem Bereich wie den gemeinsamen Marktorganisationen, deren Ziel gerade eine ständige Anpassung erfordert, um den Veränderungen der Wirtschaftslage in den verschiedenen Agrarsektoren Rechnung zu tragen (EuGH, Urteil vom 14. Januar 1987, C-278/84, juris Rn. 36; Urteil vom 20. September 1988, C-203/86, juris Rn. 19).
  • EuGH, 10.07.1986 - 270/84

    Licata / ESC

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2021 - 5 LA 187/20
    Eine neue Vorschrift gilt im Gegenteil grundsätzlich unmittelbar für die zukünftigen Auswirkungen einer Situation, die unter der Geltung der alten Vorschrift entstanden ist (EuGH, Urteil vom 4. Juli 1973, C-1/73, juris Rn. 5; Urteil vom 10. Juli 1986, C-270/84, juris Rn. 31).
  • OVG Niedersachsen, 04.11.2020 - 10 LC 145/19

    Antrag; Beihilfeantrag; berechtigt; Direktzahlungen; Empfang; fristgerecht;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2021 - 5 LA 187/20
    Das ist bei einem verspäteten und damit unzulässigen Antrag nicht der Fall (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 4. November 2020 - 10 LC 145/19 -, juris Rn. 29 ff.).
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